Ob Meister,Techniker oder Betriebswirt – der Bundestag will berufliche Weiterbildung fördern und hat deshalb Änderungen beim Aufstiegs-BAföG beschlossen. Dazu gehört laut Bundesbildungsministerium zum Beispiel, dass der Zuschuss zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren künftig von 40 auf 50 Prozent erhöht werden soll.
Zum 01.08.2020 tritt eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft.
Für Lehrgangsteilnehmer, die das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, gibt es unter anderem folgende Verbesserungen:
- Der Zuschussanteil zur Lehrgangsgebühr beträgt 50% (bis zum 31.07.2020: 40%).
- Der Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung beträgt 50% (bis zum 31.07.2020: 40%).
Für Lehrgangszeiträume vor dem 01.08.2020 gelten die bis zum 31.07.2020 gültigen Förderbedingungen (Zuschussanteil zur Lehrgangsgebühr 40%). Lehrgangszeiträume ab dem 01.08.2020 werden nach dem dann geltenden neuen Recht gefördert (Zuschussanteil zur Lehrgangsgebühr 50%).
Nutzen Sie bitte diese Möglichkeit der Förderung!
Achtung: auch wenn Sie schon einmal Meisterbafög in Anspruch genommen haben, das neue AFBG ermöglicht Ihnen, es ERNEUT zu nutzen! WICHTIG!!!