Begabtenförderung für junge Absolventen/-innen

Hallo und guten Tag zusammen, liebe Teilnehmer unserer Lehrgänge, Seminare und Workshops, 

Mitarbeiterbindung, gerade auch von jungen Menschen, die eine Berufsausbildung mit großem Erfolg absolviert haben, ist immer wieder ein Thema.

Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Hochschulen. Dort werden sie bereits seit langem finanziell gefördert. Berufliche Talente gibt es auch in Betrieben. Besondere Befähigung zeigt sich in der Berufspraxis zwar anders als bei wissenschaftlicher Arbeit, sie verdient aber ebenso Anerkennung und Förderung. Das Programm "Begabtenförderung Berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an engagierte junge Fachkräfte, die sich nach ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten und denen Sie eine Perspektive in Ihrem Unternehmen geben wollen.

Wer kann gefördert werden? Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage,

  • wenn sie ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkte) bestanden haben
  • oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
  • oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
  • und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Bewerbungsfristen sind jeweils der 15. Februar und der 15. August.

Was wird gefördert?

  • die Vorbereitung auf Weiterbildungsprüfungen, z. B. Lehrgänge für Fachwirte, Fachkaufleute, Industriemeister, und die Prüfungen,
  • fachbezogene Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit des Stipendiaten fachlich aufbauen, unter der Voraussetzung eines Beschäftigungsnachweises mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Std.

Wie hoch und wie lange wird gefördert? Die Fördersumme beträgt maximal 8.100 Euro. Es können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 Euro für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden. Die Stipendiaten tragen einen Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme. Die maximale Förderdauer liegt bei drei Jahren.

Weitere Informationen: s. Anlage und auf der Seite des Ministeriums: https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html

 

Herzlichen Gruß

Katja Arncken und das BBC Team