Förderung für Weiterbildung: Für berufliche Weiterbildungen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die Teilnehmende bei der Finanzierung einer Fortbildung unterstützen können.
Die passende Förderung für Weiterbildung kann dabei helfen, berufliche Entwicklung planbarer und finanziell leichter umsetzbar zu machen.
Auch für viele BBC-Lehrgänge und Seminare können Förderungen infrage kommen – zum Beispiel über das Aufstiegs-BAföG oder den Bildungsscheck 2.0 NRW.
Welche Förderung für Weiterbildung möglich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme, Ihrer persönlichen Situation und den aktuellen Förderbedingungen ab.
Meister-BAföG / Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG, früher auch Meister-BAföG genannt, unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Gefördert werden Fortbildungen, die gezielt auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss vorbereiten – zum Beispiel Abschlüsse wie Fachwirt/in, Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder vergleichbare Qualifikationen.
Auch Teilnehmende an passenden BBC-Lehrgängen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG beantragen.
Für Lehrgangsteilnehmende kann das besonders interessant sein:
- Der Zuschussanteil zur Lehrgangsgebühr beträgt 50 %.
- Bei Bestehen der Prüfung kann ein Teil des Darlehens erlassen werden.
- Die Förderung ist nicht vom Alter abhängig und kann je nach persönlicher Situation auch dann möglich sein, wenn bereits früher eine Fortbildung absolviert wurde.
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung über das Aufstiegs-BAföG ist an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden.
Die Maßnahme muss in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen gelten zusätzliche Anforderungen an die wöchentliche Unterrichtsdichte. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt eine bestimmte Mindestanzahl an Unterrichtsstunden erreichen.
Auch Fernlehrgänge oder mediengestützte Lehrgänge können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Wichtig ist, dass die Maßnahme die Anforderungen des AFBG erfüllt und durch geeignete Lernbegleitung, Kommunikation oder Erfolgskontrollen unterstützt wird.
Reine Selbstlernphasen sind in der Regel nicht allein förderfähig.
Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern mit einem entsprechenden Qualitätssicherungssystem. Das BBC ist AZAV-zertifiziert.
Bildungsscheck 2.0 NRW

Mit dem Bildungsscheck 2.0 NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen berufliche Weiterbildungen finanziell.
Die Förderung kann für Beschäftigte interessant sein, die ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und eine passende Fort- oder Weiterbildung absolvieren möchten.
Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 € pro Bildungsscheck. Die Förderung kann in der Regel einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Der Bildungsscheck 2.0 NRW kann je nach Voraussetzung für Seminare, Lehrgänge oder berufspädagogische Weiterbildungen infrage kommen.
Wichtig: Die Förderbedingungen müssen individuell geprüft werden. Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung über die aktuellen Voraussetzungen und lassen Sie sich bei einer offiziellen Beratungsstelle beraten.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 NRW und zu den aktuellen Voraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Informationsseite des Landes NRW.
Kontakt & Beratung
Sie haben Fragen zu unseren Fortbildungen oder möchten wissen, welche Förderung für Weiterbildung in Ihrer Situation möglich ist?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu unseren Angeboten und unterstützen Sie bei der ersten Orientierung zu möglichen Förderwegen wie Aufstiegs-BAföG oder Bildungsscheck 2.0 NRW.
Bitte beachten Sie: Die endgültige Prüfung und Bewilligung der Förderung erfolgt durch die jeweils zuständige Förderstelle.
👉 Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail oder Telefon.
Ihr BBC Team
Katja Arncken
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