Nach einem Beschluss des zuständigen Landesfachausschuss vom 23. Januar 2020 ändert sich die Strukturierung der Ausbildereignungsprüfung zum 1. Januar 2021
In der schriftlichen Prüfung wird sich die Gewichtung für die Handlungsfelder 1-4 nach § 3 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ändern.
Die Handlungsfelder nach § 3 Absatz 1,2 und 4 haben im Verhältnis zur noch aktuellen Strukturierung eine höhere Gewichtung, dafür erhält das Handlungsfeld § 3 Absatz 3 eine niedrigere Gewichtung.
Die neue geänderte Struktur gilt für alle Prüfungen ab dem 01.01.2021.