Neue Bezeichnungen unterstreichen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium

Novellierung des BBiG 2020

Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Anfang 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung reformiert. Unter anderem wurden die Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt.

Die neuen Bezeichnungen unterstreichen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium und fördern gleichzeitig die internationale Mobilität für berufliche Aufsteiger/-innen, da die Begrifflichkeiten auch in anderen Ländern verstanden werden.

Die bisherigen Abschlussbezeichnungen wie u.a. der „Meister“ oder auch „Geprüfte Berufspädagogen“ werden durch die Novellierung nicht abgeschafft, sondern durch die Verbindung mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt.

Um diese Änderungen in die Praxis zu tragen, müssen bestehende Fortbildungsverordnungen überarbeitet und angepasst werden. Bis es so weit ist, können sich z.B. die „Geprüften Berufspädagogen (IHK)“ das Prüfungszeugnis in der englischen Übersetzung aushändigen lassen: „Master Professional of Vocational Training (CCI)“. Eine Sprecherin des bibb  - Bundesinstituts für Berufsbildung-  teilte mir in einem Anruf mit, dass nun nach und nach alle Prüfungsordnungen angepasst werden. Dann gelten die neuen Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für diejenigen, die nach der neuen Verordnung ihre Prüfung erfolgreich bestanden haben.

Diese Novellierung rückt den Fokus auf das, was Unternehmen mehr und mehr benötigen: berufspädagogische Kompetenzen!