Das Aufstiegs-BAföG, früher häufig als Meister-BAföG bezeichnet, unterstützt Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Finanzierung beruflicher Aufstiegsfortbildungen.

Gefördert werden können unter anderem Fortbildungen zu anerkannten Abschlüssen wie Meisterin oder Meister, Fachwirtin oder Fachwirt, Technikerin oder Techniker, Erzieherin oder Erzieher sowie weitere gleichwertige Fortbildungsabschlüsse.

Wie hoch ist die Förderung?

Beim Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Für den verbleibenden förderfähigen Betrag kann ein zinsgünstiges Darlehen der KfW angeboten werden.

Nach bestandener Fortbildungsprüfung können auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Die konkrete Höhe der Förderung hängt von den persönlichen Voraussetzungen, der Maßnahme und den förderfähigen Kosten ab.

Wer kann Aufstiegs-BAföG erhalten?

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die sich auf einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Die Förderung ist grundsätzlich nicht davon abhängig, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und die Förderfähigkeit der konkreten Maßnahme.

Ob eine weitere Aufstiegsfortbildung gefördert werden kann, muss im Einzelfall durch die zuständige Förderstelle geprüft werden. Eine erneute Förderung ist nicht automatisch ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall garantiert.

Welche Lehrgänge können gefördert werden?

Die Fortbildung muss gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Förderfähige Maßnahmen müssen bestimmte zeitliche, fachliche und qualitative Anforderungen erfüllen.

In vielen Fällen muss eine Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Für bestimmte Fortbildungsabschlüsse können bei Teilzeitmaßnahmen abweichende Mindestanforderungen gelten.

Bei Vollzeitmaßnahmen gelten unter anderem Anforderungen an die wöchentliche Unterrichtsdichte und den maximalen Zeitraum der Fortbildung.

Bei Teilzeitmaßnahmen gelten Anforderungen an die durchschnittliche monatliche Unterrichtsdichte sowie die maximale Dauer der Maßnahme.

Auch mediengestützte Lehrgänge und Fernlehrgänge können förderfähig sein, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Reine, unverbindliche Selbstlernphasen ohne die erforderlichen betreuten Unterrichts- und Kommunikationsanteile sind in der Regel nicht als förderfähige Unterrichtsstunden anzurechnen.

Welche BBC-Lehrgänge sind förderfähig?

Nicht jeder Kurs oder jedes Seminar erfüllt automatisch die Voraussetzungen des Aufstiegs-BAföG.

Ob ein konkreter BBC-Lehrgang gefördert werden kann, hängt insbesondere vom angestrebten Abschluss, der Unterrichtsstundenzahl, der Lehrgangsform und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Bitte sprechen Sie uns vor der Anmeldung an. Wir prüfen gerne mit Ihnen, welche Unterlagen Sie für eine Förderanfrage benötigen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Die Bezirksregierung Köln empfiehlt, den Antrag möglichst mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildung zu stellen.

Die Antragstellung ist auch digital über das offizielle Portal AFBG Digital möglich.

Über die Förderfähigkeit und die konkrete Höhe der Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.

Zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Köln
Aufstiegs-BAföG – AFBG

Tel.: 0221 / 147-4980
E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Förderbedingungen, Zuständigkeiten und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie ausschließlich von der zuständigen Förderstelle. Bitte prüfen Sie die Förderfähigkeit vor Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn.

Beratung beim BBC

Sie möchten wissen, ob ein bestimmter BBC-Lehrgang grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen könnte?

BBC Backoffice

Tel.: 0201 / 83 09 46 10
E-Mail: backoffice@bbc-nrw.de

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